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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

Der Mandant vermietet ein Büro an einen Freiberufler ohne USt-Ausweis. Nun plant der Unternehmer, auf dem Dach des vermieteten Gebäudes eine PVA zu errichten und den Strom auch an den Mieter zu liefern. Den nicht vom Mieter verbrauchten Strom wird der Mandant an den Energieversorger liefern. Der Mandant möchte den Vorsteuerabzug aus dem Kauf der PVA geltend machen. Fragen: Kann der Mandant den Vorsteuerabzug geltend machen, obgleich er die Räume ohne USt vermietet? Ist die Stromlieferung eine Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung und darf daher nicht mit gesondertem Ausweis der USt erfolgen? Wenn es sich um eine Nebenleistung handeln sollte, ist dann der Vorsteuerabzug – nur insoweit eine Lieferung an den Versorger erfolgt – möglich? Ist der „einzige“ Ausweg aus diesen Fragen (um damit einen sicheren VSt-Abzug zu ermöglichen) die Option gegenüber dem Mieter?
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