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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung

Ist der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Schulung, anwaltliche Beratung etc. an den Betriebsrat grundsätzlich ausgeschlossen, egal an wen diese adressiert ist, oder kann die Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Rechnung auf den Unternehmer als Leistungsempfänger ausgestellt wird?
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