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Umsatzsteuer,PV-Anlage,Unternehmereigenschaft

Mein Mandant betreibt einen umsatzsteuerpflichtigen Gewerbebetrieb. Nun hat er sich zusammen mit seiner Ehefrau ein Haus mit Photovoltaikanlage gekauft. Die PV-Anlage erfüllt die Anforderungen für die Vereinfachungsregel (kleiner 10 kW und nach 2003 errichtet), so dass eine einkommensteuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt. Nun stellt sich die Frage zur Umsatzsteuer. Die Umsätze aus der PV-Anlage liegen unterhalb der Kleinunternehmergrenze nach § 19 UStG. Allerdings ist der Ehemann aus seinem ersten Gewerbebetrieb umsatzsteuerpflichtig. Fragen: 1) Wie ist der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu würdigen? 2) Kann ein Antrag auf Kleinunternehmerregelung gestellt werden, auch wenn der Ehemann umsatzsteuerlicher Unternehmer ist? 3) Wenn ein Antrag auf Kleinunternehmerregelung nicht möglich ist, müssen die Eheleute dann gemeinschaftlich Umsatzsteuern auf die PV-Anlage erheben oder nur der Ehemann? Wie wird das in der Praxis gelöst?
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