Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Unternehmensvermögen,Unentgeltliche Wertabgabe

Unser Mandant S betreibt eine Maschinenbau-Firma, ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG und ist Ist-Versteuerer im Sinne der Umsatzsteuer. Neben seine bereits bestehende Produktionshalle (100 % Betriebsvermögen) baut er eine Betriebsleiterwohnung, in die er mit seiner Familie einziehen wird. Die gesamte Fläche des Wohnhauses beträgt 252,99 qm, wovon 72,72 qm auf einen gewerblich genutzten Büro- und Verwaltungsbau entfallen werden. Dies entspricht einem gewerblichen Anteil von 28,74 %. Erste Frage: Diese Betriebsleiterwohnung muss dem Finanzamt gegenüber zuerst dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden, um sich aus den anteiligen Kosten einen Vorsteuerabzug sichern zu können? Zweite Frage: Gibt es eine Möglichkeit, sich die Vorsteuer zu 100 % aus dem Bau der Betriebsleiterwohnung zu sichern, evtl. durch Ermittlung des Sachbezugs für Wohnen und der Versteuerung des Eigenanteils daraus?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen