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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Leistungsaustauschverhältnis

Wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Die im Inland ansässige A ist als freiberufliche Beraterin bei der in Stuttgart ansässigen X-GmbH tätig. Im Rahmen ihres Beratungsvertrags mit der X-GmbH bekommt A ein Grundhonorar von 35.000 € netto pro Jahr zzgl. Umsatzsteuer. Darüber hinaus ist in einer Zusatzvereinbarung zum Beratervertrag vereinbart, dass A im Fall des Verkaufs der X-GmbH einen Anteil von 0,4 % des von den Gesellschaftern erzielten Veräußerungserlöses erhält, wenn diese einen Veräußerungspreis von über 10 Mio. € erzielen können. A hält keine Anteile an der X-GmbH. Zu folgenden Fragen brauchen wir in diesem Zusammenhang ihre Meinung: 1. Ist der Bonus, den A im Fall einer erfolgreichen Veräußerung der X-GmbH erhält, umsatzsteuerpflichtig? 2. Ist A zur Ausstellung einer Rechnung an die X-GmbH über den „Bonusbetrag“ mit offenem Umsatzsteuerausweis verpflichtet, und bekommt die X-GmbH aus dieser Rechnung einen Vorsteuerabzug, obwohl der Kaufpreis für die Anteile ja den veräußernden Gesellschaftern der X-GmbH zufließt?
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