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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsfakturierung

In der Praxis treten öfters die Fälle auf, dass Unternehmen z.B. bei Amazon Waren einkaufen und dabei (Amazon mit UST.ID Nr. von Luxemburg) a) die eigene inländische USt-ID Nr. verwenden, obwohl der Kauf für den Privatbereich bestimmt ist (Rechnung ohne USt.) b) die USt.ID Nr. nicht angeben, obwohl die Ware für das Unternehmen erfolgt und Amazon die 19 % USt. ausweist, weil Amazon zwangsläufig von einer Privatperson ausgeht. Frage: zu 1: Ist es richtig, wenn dieser Wareneinkauf im betrieblichen Bereich erfasst wird und die Vorsteuer abgezogen und dann wieder als USt. abgeführt wird? zu 2. Hier buchen wir den Einkauf oder die Kosten in jedem Fall betrieblich. Aber darf diese mit 19 % ausgewiesene Vorsteuer auch als Vorsteuer bei der USTVA abgezogen werden? Wir habe sie abgezogen, weil wir davon ausgehen, dass Amazon die USt. beim BZASt abführt (OSS-Verfahren).
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