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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Unser Mandant plant, ein Wohn-/Geschäftshaus zu erstellen mit drei Einheiten (zwei Wohnungen und eine gewerbliche Einheit). Die Teilung der Einheiten erfolgt mit Baubeginn. Um die Vorsteuer zu bekommen, baut die Bauherrengemeinschaft. Alle RE gehen an sie und diese Gemeinschaft holt dann anteilig die Vorsteuer fürs Gewerbe. Nach Fertigstellung muss die Gem. noch zehn Jahre bestehen bleiben, damit die Vorsteuer erhalten bleibt: Ist das so richtig? Aus diesem Grund erledigt die Gem. die Hausverwaltung und nimmt die Mieten ein und verteilt diese an die Gesellschafter (Vermieter sind aber jeweils die drei Eigentümer). Gibt es eine andere Möglichkeit bzw. kann sinnvoll die Gem. nach Fertigstellung aufgelöst werden?
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