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Einfuhrumsatzsteuer,Incotherms,§ 15 UStG

Unser Mandant bezieht Werbemittel (bestickte Handtücher) aus den USA und möchte dabei den unkompliziertesten Weg der Transportabwicklung wählen. Hierzu käme das Verfahren „DDP“ in Frage. Ist unser vorsteuerabzugsberechtigter Mandant bei diesen Verfahren berechtigt, die EUSt als Vorsteuern geltend zu machen? Bzw. bei welchem Verfahren wäre das möglich?
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