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Berichtigung § 15a,§ 24 UStG

G betreibt einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb und unterliegt ab 1.1.2022 der USt-Regelbesteuerung. In den Vorjahren hat er immer wieder neue Obstanlagen erstellt und in dem Zusammenhang, zum Teil aber auch Jahre später, hierzu Hagelschutznetze und Bewässerungssysteme in den Anlagen installiert. Der letzte Betriebsprüfer hatte die Hagelschutznetze immer auf die Obstanlagen hinzuaktiviert und dann gemeinsam abgeschrieben. Nach meiner Beurteilung muss für die Obstanlagen der Vorsteuerkorrekturzeitraum n. § 15 a UStG von 10 Jahren gelten. Frage: Gilt der Korrekturzeitraum nach § 15 a UStG von 10 Jahren auch für die Hagelschutznetze und Bewässerungssysteme (Rohrleitungen/Pumpe)? Macht es einen Unterschied, wenn die Hagelschutznetze erst nach einigen Jahren installiert werden, d.h. gilt dann der verkürzte Korrekturzeitraum von 5 Jahren, wie für Betriebsvorichtungen?
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