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Vorsteueraufteilung,Aufteilungsmethoden,§ 15 Abs. 4 UStG

Ein Unternehmen erzielt Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (z.B. 100.000 €), und einen einmaligen Erlös ohne Vorsteuerabzug aus dem Verkauf einer Beteiligung (z.B. 2 Mio. €). Muss die im Unternehmen angefallene Vorsteuer, die nicht unmittelbar jeweils einem der beiden Bereiche zuzurechnen ist, zwingend nach dem Verhältnis der Erlöse aufgeteilt werden, oder besteht die Möglichkeit, einen anderen wirtschaftlichen Aufteilungsschlüssel heranzuziehen, z.B. die tatsächlich angefallenen Buchungssätze für den Gesamtumsatz?
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