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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unternehmensvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren, das Finanzamt hat den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Mercedes Polo Bus (Schlafgelegenheit,weil Dach hochgestellt werden kann) (Kaufpreis netto 54.957,98 €, BLP 80.000,00 €), welcher an eine Mitarbeiterin im Rahmen eine Kfz.-Nutzungsüberlassungsvertrages gegen Verzicht auf Bruttolohnerhöhung überlassen wird zur privaten Nutzung, versagt. Die Mitarbeiterin verdient für eine halbe Stelle 1.000,00 € zzgl. Fahrzeug. Als Begründung wurde angeführt, dass die Überlassung eines solchen Fahrzeuges an Arbeitnehmer als unangemessen anzusehen ist. Der Vorsteuerabzug wird deshalb gemäß § 15 Abs.1a UStG i. V. § 4 Abs.5 S1. 1 Nr. 7 versagt. Für mich stellt sich die Frage, wo die Angemessenheitsgrenze liegt und ob diese Argumentationskette richtig ist, da es sich um eine 100ige Zuordnung des Fahrzeuges an den Mitarbeiter zum Unternehmensvermögen handelt und die betriebliche Veranlassung gegeben ist. Das Fahrzeug wird vom Unternehmer nicht genutzt. Über Ihre Antwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Kathja Hain
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