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Vorsteuerabzug,Holding

Es gibt die K GmbH. Der eigentliche Zweck der Gesellschaft ist das Halten von Beteiligungen. Die K GmbH hat auch eine Tochtergesellschaft in Südafrika, für die sie auch Verwaltungsaufgaben übernommen hat. So wurden von der K GmbH an die ausländische Tochtergesellschaft Leistungen entgeltlich abgerechnet („IT poject management und strategic planning and consulting including financial planning, bookkeeping marketing and more“). 1. Kann die K GmbH aus ihren Eingangsrechnungen (z.B. Steuerberaterrechnungen) die Vorsteuer ziehen? 2. Die Leistungen gegenüber der Gesellschaft in Südafrika wurden ohne Umsatzsteuer berechnet (da nicht steuerbare Leistungen mit einem Drittland vorlagen); ist das für den Vorsteuerabzug in Deutschland relevant?
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