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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unternehmensvermögen

A erwirbt eine PV-Anlage mit Batteriespeicher (nicht separat). A wird nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Es ist davon auszugehen, dass A die Anlage zu mehr als 10 % unternehmerisch nutzt. Der Batteriespeicher dient natürlich zur eigenen Nutzung/zum Eigenverbrauch. Kann A den Vorsteuerbetrag sowohl für die PV-Anlage als auch für den Batteriespeicher abziehen oder ist die Vorsteuer auf den Batteriespeicher nicht abzugsfähig?
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