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Leistungsaustausch,Rechnung

Mandant (Vermieter) vermietet umsatzsteuerpflichtig ein Gebäude. Stadt hat ein Zwangsgeld gegen den Mieter wegen Verstoßes gegen Brandschutzauflagen festgesetzt. Vermieter und Mieter haben sich auf eine Kostenteilung verständigt. Der Mieter stellt daraufhin eine Rechnung über 50 % des Zwangsgeldes mit Umsatzsteuer dem Vermieter in Rechnung. Frage: Ist der Vermieter zum Vorsteuerabzug berechtigt? Anders ausgedrückt: Ist der Umsatzsteuerausweis auf der Mieterrechnung richtig?
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