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Umsatzsteuer,Vorsteueraufteilung,Sachgerechte Schätzung

Mutter und 100%ige Tochter-GmbH kooperieren im Gesundheitswesen miteinander. Die Mutter stellt laborärztliche Befunde unter der Aufsicht der angestellten Ärzte der Tochtergesellschaft dieser zur Verfügung (nicht steuerbare Innenumsätze). Unstrittig liegt ein Organschaftsverhältnis vor, und diese Innenumsätze sind nicht steuerbar. Jede Gesellschaft hat eigene Ausgangsumsatze, Tochter 95 %/5 % steuerbefreit/steuerpflichtig und die Mutter 60 %/40 %. Die Mutter kauft letztendlich alles ein, besitzt das Anlagevermögen und trägt alle Kosten, die über den Kooperationsvertrag abgerechnet werden. Soweit über die Kostenstellenrechnung möglich, erfolgt eine direkte Zuordnung für den VorSt-Abzug. Im Rahmen der Verwaltungskosten und der Laborgeräte ist das aber nicht möglich, da die WG sowohl für steuerpfl. und als auch für steuerbefreite Ausgangsumsätze genutzt werden. Für die Beurteilung, ob die Leistung für vorsteuerabzugsschädliche Ausgangsleistungen nach § 15 Abs. 1a bis Abs. 3 UStG oder ggf. im Rahmen einer Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG verwendet wird, kommt es entscheidend auf den Ausgangsumsatz an, in den die Eingangsleistung unmittelbar oder mittelbar mit eingeht. Ein eventuell vorliegender Innenumsatz ist weder vorsteuerabzugsbegründend noch für sich vorsteuerabzugsschädlich. Entscheidend sind die im Rahmen des einheitlichen Unternehmens ausgeführten Ausgangsumsätze (hier steuerbefreite und steuerpfl. Umsätze). Die ärztlichen Laborbefunde sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit und z.B. für tiermedizinische Untersuchungen und Materialhandel nicht. Der Vorsteuerabzug ist damit für alle mit diesen Leistungen im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge bzgl. der humanmedizinischen Befunde ausgeschlossen. Wie erfolgt nun eine sachgerechte Schätzung i.R.d. Vorsteuerabzugs für die Verwaltungskosten und das AV, Miet-/Leasingverträge etc. bei der Mutter, die nicht direkt zugeordnet werden können. Im Verhältnis des Gesamtumsatzes (OT + OG)? Maschinennutzungszeitenzuordnungen sind nicht möglich. Welche Schätzungsmöglichkeiten gibt es außerhalb des Umsatzes?
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