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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zuschuss

Sachverhalt: Unsere Mandantin ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, als Verein betreibt diese ein Kino und Theater. Die Räumlichkeit (Gesamtgebäude mit unterschiedlicher Nutzung) ist Eigentum der Stadt (KdöR), Theater + Kino nutzt der Verein unentgeltlich (geregelt durch Treuhändervertrag). Stadt und Verein sind teilweise vorsteuerabzugsberechtigt (Kino ja/Theater nicht). Die Nutzung ist vertraglich (Treuhändervertrag bis 31.12.2026) wie folgt geregelt: – 200 Tage Kino (umsatzsteuerpflichtig), – 80 Tage Theater (umsatzsteuerfrei). Die Umsätze teilen sich entgegen der Nutzung in einem anderen Verhältnis auf: – 100 T€ Kino (umsatzsteuerpflichtig), – 300 T€ Theater (umsatzsteuerfrei). Nun sollen Umbauten am Objekt (barrierefreier Zugang) erfolgen. Der Umbau soll aus Vereinfachungsgründen durch den Verein beauftragt werden und wird ca. 500 T€ Netto kosten, die Stadt wird dem Verein einen Investitionszuschuss von 500 T€ zukommen lassen. Die Bauten auf fremdem Grund fallen nach Ablauf des Treuhändervertrags automatisch der Stadt entschädigungslos zu. Fragen: 1. Ist der Zuschuss der Stadt ein echter Zuschuss? 2. Kann der Verein die Vorsteuer für den Teil des Kinos geltend machen? 3. Wäre der Aufteilungsmaßstab anhand der Nutzungstage zulässig (siehe Umsatzverhältnis)? 4. Sollte der Verein die Vorsteuer nicht abziehen dürfen (Frage 2), könnte die Stadt die Vorsteuer in Abzug bringen, obwohl keine Miete vereinbart wurde (z.B. auf Grundlage des ggf. umsatzsteuerpflichtigen Zuschusses)? 5. Wie wäre der bilanzielle Ansatz bei dem Verein: – für den Zuschuss der Stadt, – für die Baukosten?
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