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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Leistungsaustausch

Sachverhalt: Im Inland besteht eine gGmbH. Zwei Gesellschafter mit 50 % Beteiligung Ein Gesellschafter (Nr. 1) ist im Inland unbeschränkt stpfl. Ein Gesellschafter (Nr. 2) ist in der Schweiz ansässig. Nr. 1 bezieht ein angemessenes Gehalt. Nr. 2 stellt Rechnungen basierend auf einem Beratervertrag. Die Rechnungen lauten auf Abrechnung Monatsgehalt. Es sollte explizit kein Angestelltenverhältnis entstehen. Die Leistung von Nummer 2 bezieht sich explizit auf den gemeinnützigen Bereich. Die gGmbH ist in diesem Bereich gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchstabe i MwStSystRL befreit. Die Betriebsprüfung möchte nun die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG auf die gGmbH verlagern und gleichzeitig den Vorsteuerabzug ausschließen, da wir uns hier im umsatzsteuerbefreiten Bereich der gGmbH bewegen. Fragestellung: 1. Kann die Leistung des Gesellschafters 2 dem Gesellschaftsverhältnis zugeordnet werden? Sein Honorar entspricht dem Gehalt des Gesellschafters Nr. 1. 2. Gibt es eine Ausnahmevorschrift von § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG für die gGmbH? 3. Gibt es eine Möglichkeit, den Vorsteuerabzug zu realisieren?
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