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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Proforma-Rechnung

Wir haben eine Frage bzgl. einer Proformarechnung und der gesetzlichen Grundlage des VSt-Abzugs. Der Mandant bekommt eine Proformarechnung mit allen notwendigen Angaben, die für eine ordnungsgemäße Rechnung benötigt werden, und zusätzlich enthält diese Proformarechnung eine Zahlungsaufforderung. Dürfen wir trotz des Zusatz Proforma dies als Rechnung ansehen und die Vorsteuer ziehen? Müssen wir trotzdem eine „Rechnung“ anfordern?
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