Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ausland,UStZustV

Unsere Mandantin, eine GmbH & Co. KG (kurz: KG), wurde im Jahr 2012 für Zwecke einer Realteilung einer GbR errichtet (inkl. Handelsregistereintragung und deutschem Firmensitz). Im Zuge der geplanten Realteilung wurden Gesellschaftsanteile einer polnischen Gesellschaft sp.z.o.o (GmbH) und einer polnischen Spolka Jawna (OHG) in das Sonderbetriebsvermögen der KG eingebracht. Nach den tatsächlichen Umständen war der Gesellschafter-Geschäftsführer der KG aber bereits zu diesem Zeitpunkt überwiegend in Polen wohnhaft. Die Geschäfte der Verwaltungs GmbH und somit der KG wurden daher überwiegend von Polen aus geführt. Nach unserem Erachten war die Realteilung im Jahr 2012 überhaupt nicht möglich, da die Gesellschaftsanteile nicht in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen eingebracht werden konnten, denn eine deutsche GmbH & Co. KG existierte aufgrund der Ansässigkeit des Gesellschafter-Gf. in Polen gar nicht. Ertragsteuerlich soll daher nun rückwirkend ein Ausscheiden des Gesellschafters gegen Sachwertabfindung erklärt werden. Die KG hat in den Jahren 2012 bis 2022 allerdings Maschinen eingekauft und die Vorsteuer aus den Rechnungen geltend gemacht. Anschließend wurden die Maschinen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen steuerfrei nach Polen weitergeliefert. Welche Auswirkungen ergeben sich nun im Hinblick auf die Umsatzsteuer bzw. die geltend gemachte Vorsteuer?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen