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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Fernverkauf

Der Mandant hat über einen Online-Shop eine Maschine gekauft. Der Verkäufer betreibt sein Unternehmen in Österreich. Seine USt-Id-Nummer hat der Mandant dem Verkäufer nicht mitgeteilt. Der Verkäufer behandelt den Umsatz nach der neuen Regelung für Fernverkauf als Verkauf an eine Privatperson und weist die deutsche USt i.H.v. 19 % auf der Rechnung aus. Die Maschine wird vom Käufer zu 100 % dem Betriebsvermögen zugeordnet. Kann der Käufer den Vorsteuerabzug geltend machen?
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