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Zuordnungsgebot,Frist

Unser Mandant, die W GmbH, hat als Satzungszweck: „Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Projektentwicklung für Wohnungs- und Gewerbebau mit den Teilaufgaben Projektinitiierung, Projektkonzeption, Projektmanagement, Projektvermarktung, Projektverkauf sowie jede angemessene damit zusammenhängende kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen.“ Sie hat im Jahr 2021 ein Gebäude gekauft und es saniert. Die GmbH hat ihre USt als Jahreserklärung abzugeben. Jetzt soll das Objekt im Jahr 2022 mit Option nach § 13b UStG verkauft werden. Gibt es ein Problem im Rahmen der USt-Jahreserklärung bezogen auf die Vorsteuer? Hätte dem Finanzamt eine Mitteilung über die Zuordnung zum Unternehmensvermögen gemacht werden müssen? Unseres Erachtens nach liegt kein Zuordnungswahlrecht vor, sondern ein Zuordnungsgebot zum Unternehmensvermögen, weil das Objekt ausschließlich unternehmerisch genutzt wird (100 %), so dass der Vorsteuerabzug der W GmbH vollständig erfolgt.
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