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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Durch die Änderungen der Abgabe von Steuererklärungen für Steuerpflichtige und beratene Steuerpflichtige ist es etwas unklar, bis wann die Zuordnungsentscheidung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen vorgenommen werden muss, insbesondere wenn keine USt-Voranmeldungen erstellt werden. Und zwar für das Jahr 2021 a) für Steuerpflichtige, b) für Steuerpflichtige mit Steuerberater? c) Und was gilt da noch für die Land- und Forstwirte?
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