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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Gutachterkosten

Unser Mandant ist Rechtsanwalt. Im Jahr 2019 wurde seinerseits der Softwarehersteller der eigenen Kanzlei angeklagt. Dieser hatte zuvor in einem nicht geringen Maße die Infrastruktur der Kanzleisoftware neu eingerichtet. Von Seiten des zuständigen Gerichts wurde von unserem Mandanten ein Kostenvorschuss für die gutachterliche Stellungnahme gefordert. Dieser wurde nach Vorlage der Rechnung (mit entsprechendem USt-Ausweis, Rechnungsempfänger ist das zuständige Gericht) gezahlt. Uns stellt sich die Frage nach dem Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung. Ist Ihres Erachtens die Vorsteuer aus der Gutachterrechnung für unseren Mandanten abziehbar, obwohl er sich selbst vertreten hat?
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