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§ 15 UStG,Vorsteuerabzug in Zusammenhang mit Vermittlungsleistungen,§ 3a UStG und Ort der sonstigen Leistung

Mandant S hat einen Vertrag als Vermittler von Rohstoffverwaltungsverträgen an die SWM AG im Rahmen des SEV-Programms. Sitz der SWM AG ist in FL-Vaduz. Um welche Art Umsätze (steuerfrei, steuerpfl. oder nicht steuerbar) handelt es sich bei solchen Vermittlungsumsätzen? Handelt es sich hierbei um Umsätze, die den Vorsteuer-Abzug zulassen? Bitte nennen Sie mir die Grundlagen.
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