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Betriebsaufgabe,Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit

Ein Mandant hat seinen Betrieb (Einzelfirma – Elektriker) zum 31.12.2016 aufgegeben. Die letzte USt-Erklärung wurde für das Jahr 2017 abgegeben. Aktuell ist ein Verfahren wegen Gewährleistungsansprüchen am laufen und steht kurz vor dem Abschluss. Die Versicherung unseres Mandanten fragt nun an, ob noch eine Vorsteuerabzugsberechtigung unseres Mandanten besteht? Es geht um die Abrechnung der Rechtsanwaltskosten und die Behandlung der Vorsteuer daraus. Ich meine, die Unternehmereigenschaft und damit auch die Vorsteuerabzugsberechtigung müsste unabhängig von den vielen Jahren seit Betriebsaufgabe noch gegeben sein. Ich bin mir aber nicht sicher und wollte Ihre Meinung dazu anfragen.
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