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Vorsteuer,Zeitpunkt

Öfters liefern Mandanten Eingangsrechnungen in späteren Voranmeldungszeiträumen nach, ohne dass immer gleich eine berichtigte Voranmeldung erstellt wird. Bisher wird dies in der Praxis eher lapidar behandelt; wir fragen uns nun, wie problematisch dies aus steuerlicher Sicht ist. Umsätze verspätet anzugeben, führt zu Steuerhinterziehung, aber wie schaut es aus, wenn man Vorsteuern verspätet anmeldet, der Mandant somit sein Geld erst später vom Finanzamt verlangt, als es ihm eigentlich zusteht? Kann dies zum Nachteil des Mandanten gewertet werden? Besten Dank für eine kurze Einschätzung, gibt es dazu ggf. Rechtsgrundlagen/Urteile? Vielleicht macht es auch einen Unterschied, ob es nur einen abweichenden Voranmeldungszeitraum angeht oder ob kalenderjahrübergreifend „verlagert“ wird?
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