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Registrierungspflicht,Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Eine niederländische B.V. (J) verkauft eine Maschine an einen deutschen Unternehmer (S). Sie stellt dabei keine Umsatzsteuer in Rechnung. Die Maschine kauft J bei unserem Mandanen R in Deutschland ein. R liefert die Maschine direkt an den Abnehmer S. R stellt J eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer aus. Im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens beantragt J die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer aus der Rechnung des R. Dies wird vom Bundeszentralamt für Steuern abgelehnt mit der Begründung, dass eine Erstattung der Vorsteuer nur möglich ist, wenn J in Deutschland keine umsatzsteuerbaren Umsätze erzielt. Da sich die Maschine sowohl zu Beginn als auch zum Schluss der Lieferung in Deutschland befand, läge der Ort dieser Lieferung in Deutschland, weshalb J in Deutschland einen Umsatz zu versteuern habe. Muss J sich für diese Zwecke in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren, die Umsatzsteuer abführen und kann dann auch die Vorsteuer aus der Rechnung des R geltend machen?
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