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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Kleinbetragsrechnung

Bei Rechnungen bis 250 € (brutto) sind keine Angaben zum Rechnungsempfänger notwendig. Ist der Vorsteuerabzug zulässig, wenn auf der Rechnung aber doch ein Rechnungsempfänger genannt ist, der aber nicht der Unternehmer ist? Beispiel: Eine GbR endet und ein Gesellschafter betreibt das Unternehmen alleine weiter. Die Lieferanten stellen weiter Kleinbetragsrechnungen an die GbR und nicht an den Einzelunternehmer. Ich habe vor einigen Jahren bei Betriebsprüfungen bei solchen Kleinbetragsrechnungen den Vorsteuerabzug schon unproblematisch anerkannt bekommen. Wie ist aber die heute aktuelle Rechtslage dazu (BFH-Urteil bzw. Finanzamtsmeinung)?
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