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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unentgeltliche Wertabgabe

Ein Mandant hat im Juni 2021 die Platten für eine Photovoltaikanlage mit 27 kw/p Leistung auf seinem Dach installiert. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgten hierfür im Juni 2021. Der Wechselrichter wird erst im März 2022 eingebaut. Somit findet auch erst ab März 2022 die Stromeinspeisung statt und damit auch die Inbetriebnahme. Im März 2022 installiert er auch noch einen Batteriespeicher. Er speist mehr als 10 % der produzierten Strommenge ein. Kann er die gesamte Vorsteuer aus der Photovoltaikanlage, dem Wechselrichter und dem Batteriespeicher beantragen oder nur aus der Photovoltaikanlage? Muss er den Eigenverbrauch dann zum Marktpreis versteuern?
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