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Umsatzsteuer,Vorsteuerberichtigung,Zuordnung Unternehmensvermögen

Unternehmer U erwirbt im Jahr 01 eine Immobilie, welche ab Januar 02 zur Vermietung an einen anderen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer vorgesehen ist. Im Jahr 01 fallen ausschließlich AHK in Höhe von 100.000 € zuzüglich 19 % USt, in Rechnung gestellt von anderen Unternehmern, an. Die Vermietung erfolgt durch ordnungsgemäße Rechnungen ab 1/02 i.H.v. 1.000 € zuzüglich 19 % USt. Der Unternehmer gibt in 01 keine USt-Erklärung, keine USt-Voranmeldung bzw. keine andere Erklärung beim FA ab, aus der sich ergibt, dass das Gebäude bereits ab 01 dem Unternehmensvermögen zuzuordnen ist. Die Frist zur Abgabe der USt-Erklärung für 01 ist bereits abgelaufen. Dem FA erklärt der Unternehmer erst ab Januar 02, dass das Gebäude dem Unternehmensvermögen zuzuordnen ist. Folge zunächst daraus: Für 01 ergibt sich keine Vorsteuerabzugsberechtigung. Frage: Ist dies ein Fall des § 15a UStG, d.h., haben sich die Verhältnisse in diesem Sinne so verändert, dass eine Berichtigung nach § 15a UStG (hier: durch nachträgliche Vorsteuerinanspruchnahme) ab 1/02 in Frage kommt?
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