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Bauträger,Steuerpflichtige Umsätze,Unternehmereigenschaft

Ich betreue eine GmbH, die bis 2020 mehrere Objekte als Bauträgergesellschaft vermarktete und nur umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielte. Ab 2022 hat sich die Ausrichtung der GmbH verändert, und sie möchte einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen, in dem sie umsatzsteuerpflichtige Provisionsgeschäfte durchführt. Muss die GmbH auf Grund ihrer Bauträgertätigkeit fünf Jahre warten, bis sie auf dem Markt anderweitig auftritt? Darf die GmbH ab sofort als normal umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer auftreten und somit die Vorsteuer ziehen?
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