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Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG,Änderung der Verhältnisse bei Grundstücksübertragungen

Es liegt eine umsatzsteuerpflichtige Grundstücksvermietung der Ehefrau an den Ehemann vor. Für das steuerpflichtig vermietete Grundstück besteht ein Rückübertragungsanspruch des Ehemanns im Scheidungsfall. Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung soll das Grundstück an den Ehemann vor Ablauf des Berichtigungszeitraum des § 15a UStG rückübertragen werden. Der Ehemann nutzt das Grundstück für seine betrieblichen Zwecke (Ausführung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze). Handelt es sich um einen Anwendungsfall des § 15a UStG?
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