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Berichtigung,§ 15a UStG,Sofortabzug,Zuordnung

Unser Mandant (natürliche Person) hat im Jahr 2019 von einer nicht mit ihm verwandten Person ein Grundstück mit Wohnhaus (EG und 1. OG) geschenkt bekommen. Die Schenkung erfolgte unter der Auflage, dass unser Mandant das EG auf eigene Kosten renoviert und dem Schenker anschließend kostenfrei bis zu seinem Lebensende überlässt (Wohnrecht). Die Renovierungskosten in den Jahren 2019 und 2020 betrugen insgesamt 300.415,83 €, wovon 137.166,74 € auf die Wohnung im EG entfallen. Im Jahr 2021 fielen nur noch wenige Kosten an. Das OG, welches von unserem Mandanten zu Wohnzwecken genutzt wird, war am 30.06.2020 bezugsfertig. Die Wohnung im EG war erst am 01.05.2022 bezugsfertig. Der Schenker ist am 19.01.2021 verstorben und konnte somit nicht mehr in die Wohnung im EG einziehen. Aufgrund des Todes hat unser Mandant Ende Januar 2021 entschieden, die Wohnung im EG als Ferienwohnung mit USt zu vermieten. Gibt es für unseren Mandanten eine Möglichkeit, gem. § 15a UStG noch an Vorsteuern aus den Rechnungen der Jahre 2019 und 2020 zu kommen? 
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