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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Steuerbefreiung

Herr G. ist Inhaber einer Putzfirma. Auf dem Betriebsgelände hat der Einzelunternehmer ein Gebäude errichtet. Dies beinhaltet die Räumlichkeiten für die Firma und eine Betriebswohnung für den Inhaber. Aufgrund der Regelung ist auf dem Grundstück nur deshalb eine Wohnung zu errichten und zu nutzen, solange nur der Inhaber darin wohnt und das Gewerbe betrieben wird. Es stellt sich somit die Frage, ob die Vorsteuer aus den Aufwendungen für diese Wohnung gezogen werden darf und ob und wenn ja, wie ggf. ein Eigenverbrauch zu ermitteln ist.
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