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Fahrradgestellung,§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG

In welcher Höhe ist bei dem nachfolgenden Sachverhalt ein Vorsteuer-Abzug aus den Anschaffungs- bzw. Leasingkosten sowie aus den laufenden Kosten für Dienstfahrräder/Pedelecs möglich? Ein Krankenhaus kauft bzw. least Fahrräder/Pedelecs und überlässt sie seinen Arbeitnehmern. Mit einigen Arbeitnehmern ist eine Gehaltsumwandlung in Höhe der Netto-Leasingrate bzw. eines individuell festgelegten Betrags vereinbart. Teilweise erhalten die Arbeitnehmer das Fahrrad auch zusätzlich zum Arbeitslohn. Das Krankenhaus hat zum größten Teil umsatzsteuerfreie Umsätze. Umsatzsteuerpflichtige Umsätze werden jedoch auch getätigt. Das Krankenhaus ist umsatzsteuerlich kein Kleinunternehmer. Unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 07.02.2022 wird die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage des Sachbezugs „Fahrrad-Nutzung“ der Arbeitnehmer auf Basis der 1-%-Regelung berechnet und die Umsatzsteuer entsprechend an das Finanzamt abgeführt.
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