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Vorsteuer,110 ?,Betriebsveranstaltung

Mandantin ist eine OHG und hat in 03/2019 einen Betriebsausflug durchgeführt. Teilgenommen haben 115 Personen, davon 110 Arbeitnehmer. Im Rahmen einer LSt-AP wird festgestellt, dass die 110 € Freibetrag offensichtlich überschritten wurden. Die Nachversteuerung erfolgt pauschal. Mit Verweis auf das Urteil des BFH vom 09.12.2020, V R 17/10 verweigert die Prüferin die gesamte Vorsteuer aus der Betriebsveranstaltung. Das Urteil ist somit zur damaligen Freigrenze ergangen und nicht zu dem Freibetrag ab 2014. Frage: Ist die Verweigerung der gesamten VorSt aus der Betriebsveranstaltung zutreffend?
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