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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zuordnung Unternehmensvermögen

Mandanten von mir möchten sich gerne ein Flachdachcarport anschaffen mit einer PV-Anlage von 8,10 kWp. Einkommensteuerlich möchte ich die Anlage als Liebhaberei ansetzen. Bei der Umsatzsteuer komme ich in Schwierigkeiten, was kann ich zum Unternehmensvermögen zuordnen? Die Module sind klar, aber was ist zum Beispiel mit der Konstruktion des Carports? Zudem soll eine Speicher- und eine Wallbox mit dabei sein. Wie sieht es bei diesen Elementen mit der Umsatzsteuer aus?
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