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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Unternehmensvermögen

Eine GbR betreibt einen Gewerbebetrieb. An der GbR sind A und B mit je 50 % beteiligt. A fährt täglich mit seinem privaten Pkw zur Arbeit und nutzt allein dadurch seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich. Der Pkw ist aus unserer Sicht damit notwendiges Sonder-Betriebsvermögen (ertragsteuerlich). Ein Überlassungsverhältnis zwischen A und der GbR ist bislang nicht vereinbart. Es wird begehrt, aus den laufenden Aufwendungen für Kraftstoff oder Reparaturen die Vorsteuer zu ziehen. Kann A die Vorsteuer geltend machen, ohne dass für die betriebliche Nutzung des Pkw ein Entgelt zwischen ihm und der GbR vereinbart wird? Wenn die GbR die Kosten übernehmen möchte und bspw. Auftraggeber/Rechnungsempfänger bei Kfz-Reparaturen wird, kann sie dann die Vorsteuer geltend machen? Es wird nach Möglichkeit nach einer vereinfachenden Lösung gesucht, so dass die GbR die Vorsteuer ziehen könnte.
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