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Umsatzsteuer,Vorsteuerberichtigung,Grundstücksveräußerung

Ausgangsfall A hat mit B zu gleichen Teilen (jeweils 50 %) ein Gebäude gekauft, welches renoviert und anschließend als Ferienwohnung betrieben werden sollte. Der Kauf fand im Oktober 2021 statt. In der Folge wurden Renovierungen an dem Haus vorgenommen, die in Rechnung gestellte Vorsteuer wurde aufgrund der geplanten umsatzsteuerpflichtigen kurzfristigen Vermietung in Abzug gebracht. Im Januar 2022 möchte B nun seinen hälftigen Anteil an C und D verkaufen, welche diesen hälftig untereinander aufteilen, C und D sind die Kinder des A. Die neuen Beteiligungsverhältnisse an der Grundstücksgemeinschaft wären A zu 50 %, C und D zu jeweils 25 %. Die Vermietungsabsicht als Ferienwohnung ist unverändert geblieben. Fragestellung Ist hier hinsichtlich einer möglichen Vorsteuerkorrektur durch die Veräußerung des Anteils des B etwas zu beachten? Wie könnte man einer möglichen Vorsteuerkorrektur beim Verkauf entgegenwirken?
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