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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Ein Mandant hat sich kurz vor seinem Tod eine neue Heizungsanlage in sein Haus einbauen lassen, Kosten gesamt 23.806,74 € brutto. In diesem Haus besaß er ein Atelier, welches aufgrund § 8 EStDV nicht im Betriebsvermögen war. Jedoch wurden immer anteilige Kosten für Strom, Gas usw. von 15 % geltend gemacht. Kann im Hinblick auf § 15a UStG die anteilige Vorsteuer für diese Heizungsanlage i. H. v. 570,16 € (15 %) noch geltend gemacht werden?
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