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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zeitpunkt Entstehung

Mein Mandant ist gewerblicher Einzelunternehmer, der eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellt. Wir haben jetzt eine Frage zum Zeitpunkt der Erfassung der Vorsteuer/Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb von Ware (Wareneinkauf). Wann muss die Vorsteuer/Umsatzsteuer in die Umsatzsteuer-Voranmeldung aufgenommen werden, wenn Wareneinkauf, -lieferung und Rechnungsausstellung im alten Jahr erfolgt sind? Die Bezahlung der Rechnung erfolgt erst im neuen Jahr. Geht dann die Umsatzsteuer-Zahllast ebenso wie der Vorsteuerabzug ins alte Jahr? Oder folgt die Vorsteuer der Umsatzsteuer (bei Ist- Versteuerung) mit Zufluss im neuen Jahr?
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