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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Bruchteilsgemeinschaft

Es geht um folgenden Sachverhalt: Eheleute A und B haben zu je 50 % ein Grundstück erworben. Hierauf wird ein Gebäude mit zwei Wohnungen und einem Büro erbaut. A betreibt als Einzelunternehmer ein Ingenieurbüro und möchte die anteiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten des Büros ins Betriebsvermögen buchen sowie einen Vorsteuerabzug aus den Baukosten geltend machen. Die Voraussetzungen i.S.d. § 14 UStG sind erfüllt, die Rechnungen lauten auf ihn. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt korrekt ist und ob die auf die Büroflächen entfallende Vorsteuer zu 100 % geltend gemacht werden kann, da er nur 50%iger Eigentümer des Grundstücks ist.
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