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§ 15a UStG,Berechnung der Berichtigung

Mandant hat ein Gebäude (seit ca. 1983). Er vermietet DG, OG und EG seit 2010 bis 2018 zu 70 % umsatzsteuerpflichtig und 30 % umsatzsteuerfrei, ab 2019 zu 100 % umsatzsteuerpflichtig, ab 2020 68,42 % umsatzsteuerpflichtig und 31,58 % umsatzsteuerfrei und ab 06/2021 wieder zu 100 % umsatzsteuerpflichtig. Im Jahr 2020 wurden 1.966,46 € brutto Erhaltungsaufwand für die umsatzsteuerfreie Wohnung gebucht. Wie berechne ich die §-15a-Berichtigung ab 06/21?
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