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§ 15 Abs. 2 UStG,Art. 168 MwStSystRL,Vorsteuerabzug aus Bankgebühren

Wir betreuen eine inländische GmbH, die überschüssige liquide Mittel in Wertpapieren anlegt. Diese Wertpapiere werden im Inland auf einem gesonderten Depot verwahrt und von der Bank verwaltet. Dieses Depot ist weitgehend separiert vom normalen Geschäftsbetrieb. Für die Verwaltung des Depots werden Verwaltungsgebühren und Transaktionsgebühren berechnet. Die Bank berechnet diese Gebühren mit Umsatzsteuer. Wir fragen uns, ob wir diese berechneten Umsatzsteuern als Vorsteuern abziehen können. Die GmbH betreibt im Inland Einzelhandel und ist mit ihren Umsätzen voll steuerpflichtig. Das Wertpapierdepot ist mehr oder weniger vollständig vom übrigen Geschäftsbetrieb getrennt und dort werden lediglich nicht-umsatzsteuerpflichtige Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinserträgen erzielt. Führt dieser direkte Zusammenhang zwischen den steuerfreien Wertpapiererträgen, den Verwaltungskosten und Transaktionskosten, die durch die Bank berechnet werden, zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der Bankgebühren?
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