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Versicherungsleistung,Schadensfall,Umsatzsteuer

Mein Mandant hatte einen Schadensfall. Mein Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt. Seine Versicherung beauftragt im eigenen Namen einen Gutachter, der den Schaden untersucht. Der Gutachter schreibt nach Fertigstellung des Auftrags eine Rechnung an meinen Mandanten. Die Rechnung genügt den Anforderungen des § 15 UStG. Die Versicherung bezahlt den Netto-Betrag an den Gutachter. Mein Mandant soll die Umsatzsteuer an den Gutachter bezahlen und sich als Vorsteuer wieder durch das Finanzamt erstatten lassen. Mein Mandant hat dem Gutachter nie einen Auftrag gegeben. Meines Erachtens hätte die Rechnung an die Versicherung gehen müssen. Diese hätte die Vorsteuer nicht in Abzug bringen dürfen. Die Versicherung hat durch die von dem Auftrag abweichende Rechnungslegung die Zahlung der Umsatzsteuer eingespart. Liegt von Seiten der Versicherung Steuerhinterziehung vor? Kann mein Mandant die Vorsteuer bezahlen oder sollte er diesen Weg verweigern, da er sich dem Risiko der Beihilfe zur Steuerhinterziehung aussetzt?
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