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OSS,Vorsteuer,§ 15 Abs,1 Nr. 1 UStG

Unser Mandant betreibt als Einzelunternehmer einen Online-Handel in Deutschland. Für seinen Handel kauft er Ware im Ausland ein, unter anderem auch in Online-Shops. In unserem konkreten Fall kaufte er Ware von einem Online-Händler aus Polen (Ware wurde von Polen nach Deutschland geliefert). Auf der Rechnung des polnischen Unternehmers wurden 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Prinzipiell handelt es sich bei diesem Vorgang um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, jedoch hat unser Mandant keine Möglichkeit, sich auf der polnischen Online-Plattform als Unternehmer zu schlüsseln. Ich gehe davon aus, dass der polnische Unternehmer unseren Mandanten in diesem Fall als Privatperson behandelt und gemäß OSS-Verfahren seinen Umsatz in Deutschland mit 19 % versteuert. Besteht für unseren Mandanten die Möglichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen?
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