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Rechnung,UK

Eine GmbH in Deutschland erhält im Jahr 2021 eine Rechnung einer englischen Gesellschaft für eine Warenlieferung mit Ausweis von 7 % deutscher Umsatzsteuer. Zusätzlich ist auf der Rechnung vermerkt, dass eine deutsche Umsatzsteuernummer beantragt sei (liegt bis heute allerdings noch nicht vor). Die englische Gesellschaft führt zudem an, dass sich die gelierferte Ware bereits seit 2020, also vor dem Brexit, in Deutschland befand. 1. Frage: Kann die deutsche GmbH die Vorsteuer ziehen? 2. Frage: Sofern die englische Gesellschaft im Jahr 2022 die deutsche Umsatzsteuernummer erhält, könnte sie dann noch für das Jahr 2021 eine Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer stellen?
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