Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Zugewinnausgleich,Immobilienübertragung,Entgeltlichkeit

Unser Mandant möchte die Güterstandsschaukel mit seiner Ehefrau anwenden. In seinem Vermögen befinden sich neben ein paar Mietobjekten (Wert-Annahme: 4 Mio. €) ein LuF-Betrieb (Wert-Annahme: 5 Mio. €), der anschließend an den Sohn übergeben werden soll. Im Zuge des Zugewinns (Vermögen stammt vollständig vom Ehemann, Anfangsvermögen bei Eheschließung geht gegen 0 €) soll die Ehefrau in alle Grundbücher zu 50 % eingetragen werden. Dies soll, wenn möglich, noch vor Übertragung des LuF-Vermögens an den Sohn erfolgen, damit das LuF-Vermögen mit in die Zugewinnausgleichsberechnung einfließt (Freibetrag Ehefrau ist aufgebraucht). Schenkungsteuerlich wäre die Übertragung nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt. Nach Hinweis des Notars stellt die Übertragung gegen Zugewinn einen entgeltlichen Erwerb durch die Ehefrau dar. Die stillen Reserven im LuF-BV sollen natürlich nicht gehoben werden. Teilen Sie die Auffassung des Notars zur Entgeltlichkeit dieser Übertragung, oder kann man dies anders argumentieren? Was wäre eine Handlungs-, Gestaltungsempfehlung aus Ihrer Sicht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen