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§ 23 EStG,Selbstnutzung,privates Veräußerungsgeschäft

A (natürliche Person) erwirbt Grundbesitz (ein Wohngebäude), welches physisch insgesamt zwei gleichwertige Wohnungen beinhaltet. Es gibt keine Teilungserklärung, d.h., das Wohngebäude ist zivilrechtlich nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt. Eine Wohnung (50 %) nutzt er von Anfang an zu eigenen Wohnzwecken, mit der anderen Wohnung (50 %) im Haus erzielt er von Anfang an Vermietungseinkünfte. Innerhalb von zehn Jahren veräußert er den Grundbesitz und erzielt einen Veräußerungsgewinn i.S. von § 23 EStG. Frage: Unterliegt der Veräußerungsgewinn vollumfänglich oder nur hälftig der Einkommensteuer?
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