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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,teilentgeltliche Veräußerung

Sachverhalt: Frau X kauft im Jahr 2018 ein Einfamilienhaus. Dieses vermietet sie vollentgeltlich an ihre Tochter. Im Jahr 2021 möchte sie das Einfamilienhaus an ihre Tochter veräußern. Kaufpreis 2018 inklusive Anschaffungsnebenkosten: 500.000 €. Wert bei Veräußerung im Jahr 2021: 650.000 €. Veräußert die Mutter das Einfamilienhaus für 650.000 € an ihre Tochter, entsteht ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn, diese Sachlage ist klar. Wie ist der Sachverhalt einkommensteuerlich zu beurteilen, wenn die Mutter das Einfamilienhaus zum Kaufpreis (teilentgeltlich) an ihre Tochter veräußert? Die in Anspruch genommene AfA kann außer Betracht gelassen werden.
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